AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen – Baden Dienstleistungen e.K.

1. Allgemeines und Geltungsbereich
2. Leistungen des Anbieters, Vertragsgegenstand
3. Zustandekommen des Vertrages
4. Preise
5. Zahlungsmodalitäten
6. Zahlungsverzug
7. Leistungserbringung/Leistungszeit
8. Leistungsänderungen
9. Zusammenarbeit
10. Vertragsdauer und Kündigung
11. Haftung und Haftungsausschluss
12. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich


1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen


Baden Dienstleistungen e.K.
vertreten durch die Inhaber Dejana Kelkel
Robert-Bosch-Straße 8
77656 Offenburg-Elgersweier

(nachfolgend „Anbieter“ genannt)


und Kunden/Auftraggeber (nachfolgend allgemein „Auftraggeber“ genannt) die den Bezug von Leistungen des Anbieters (nachfolgend allgemein „Leistungen“) durch Auftraggeber zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.


1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch auf der Webseite des Anbieters https://www.badendienstleistungen.de eingesehen und ausgedruckt werden.


1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftige Geschäfte mit deinem Auftraggeber, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Auftraggeber bei einem bereits zuvor bestätigten Auftrag oder einem Angebot usw. zugegangen sind.


1.5 Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von vom Anbieter bestätigt worden sind.


2. Leistungen des Anbieters, Vertragsgegenstand


2.1 Die Leistungen des Anbieters richten sich an gewerbliche Auftraggeber/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Als gewerblicher Auftraggeber gilt jede Person oder Firma, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2.2 Der Anbieters bietet Reinigungsleistungen, zum Beispiel im Bereich der Gebäudereinigung. Die Dienstleistungen des Anbieters sind auf seiner Website unter https://www.badendienstleistungen.de/leistungen-gebaeudereinigung-offenburg.html ausführlich und abschließend beschrieben.


2.3 Die konkreten Leistungen, die der Anbieter für den Auftraggeber zu erbringen hat, ergeben sich aus den Reinigungsverträgen (nachfolgend „Einzelvereinbarungen“ genannt),die mit jeweiligen Auftraggebern gesondert vereinbart worden sind.


2.4 Der Anbieter kann zudem den Auftraggeber im Rahmen der zu erbringenden Leistungen beraten, wie das Auftragsziel unter Berücksichtigung des besprochenen Budgets erreicht werden kann.


2.5 Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Anbieter grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Anbieter hat dies dem Auftraggeber gegenüber schriftlich zugesichert oder sich solche aus den Einzelvereinbarungen ergeben.


3. Zustandekommen des Vertrages


3.1. Die Darstellung der angebotenen Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar. Die Angebote und Leistungen des Anbieters in Prospekten, Katalogen, Mails oder ähnlichen Werbematerialien sind ebenfalls freibleibend und für den Anbieter nicht bindend.


3.2 Der Anbieter kann Angebote auf Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Leistungen nach freiem Ermessen ablehnen.


3.3 Ein Vertragsschluss kommt nur dann zustande, wenn ein Auftraggeber eine Anfrage als Angebot zur Leistungserbringung an den Anbieter stellt und der Anbieter dieses Angebot annimmt. Das Angebot des Auftraggebers gilt nur dann als angenommen, wenn es schriftlich / per E-Mail bestätigt wird oder die angefragten Leistungen durch den Anbieter erbracht werden.


3.4 Sollte der Anbieter das Angebot annehmen, erhält der Auftraggeber in der Regel nach Annahme in der Regel eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Angebotes (Auftragsbestätigung). Zudem werden im Falle der Erbringung wiederkehrenden Leistungen entsprechende Einzelvereinbarungen (Reinigungsverträge) zwischen den Parteien abgeschlossen.


3.5 Sofern ein Auftraggeber Leistungen des Anbieters bestellt und darüber ein gültiger Vertrag zustande kommt, handelt es sich hierbei um einen Dienstvertrag. Der Anbieter schuldet dem Auftraggeber daher die Erbringung dieser Leistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges.


4. Preise


4.1 Für die Leistungserbringung gelten die Preise, die in den Einzelvereinbarungen mit den Auftraggebern festgelegt worden sind. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Vergütungssätze des Anbieters, die beispielsweise auf seiner Website einzusehen sind und/oder dem Auftraggeber auf sonstige Weise schriftlich kommuniziert worden sind.


4.2 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Anbieters und in den Einzelvereinbarungen genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.


4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Umsatzsteuer.


4.4 Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn - oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann der Anbieter seine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, in dieser Zeit nicht erbringen, so trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in voller Höhe (Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung).


4.5 In den angegebenen Preisen für zu erbringenden Leistungen sind - sofern nicht extra aufgeführt -, keine Kosten, für die gegebenenfalls für Reinigungsarbeiten benötigten Gerüste oder sonstigen Sondergeräte bzw. Ausrüstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt oder vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt.


4.6 Bei wiederkehrenden Leistungen sind im Monatspauschalpreis Feiertage bereits berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder ein Anspruch auf Nachholung der Leistung noch auf Kürzung der vereinbarten monatlichen Pauschale.


4.7 Müllbeutel, Hygieneartikel wie Seife, WC-Papier, Beckensteine, Duftmittel, Handtuchpapier, Streumittel usw. werden separat in Rechnung gestellt, falls nicht anders vereinbart. Kosten, für die zur normalen Reinigung benötigen Maschinen und Materialien sind im Preis inbegriffen.


4.8 Der Anbieter behält sich vor, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Leistungszeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen kommt. Ändern sich nach Abschluss des Vertrages die Lohnkosten bzw. Lohnnebenkosten, die einschlägigen Tarifverträge, die gesetzlichen Sozialleistungen oder sonstige Kosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändern sich die Reinigungspreise um den gleichen Prozentsatz, wie sich die vorgenannten Kosten erhöhen.


5. Zahlungsmodalitäten


5.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt vorab oder bei einer dauerhaften Betreuung beziehungsweise bei wiederkehrenden Leistungen monatlich zum Monatsanfang.


5.2 Die Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht anders vereinbart.


5.3 Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Reinigungsvertrages (Einzelvereinbarung) stellt der Anbieter die erbrachten Leistungen jeweils zum Ende des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.


5.4 Ist mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart worden, sind die Zahlungen durch den Auftraggeber nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder der monatlichen Rechnung auf das Konto des Anbieters zu überweisen.


6. Zahlungsverzug


6.1 Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 10,00 € in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.


6.2 Der Anbieter ist berechtigt Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


6.3 Wenn dem Anbieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sich dieser dem Anbieter gegenüber mit erheblichen oder wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen des Anbieters sofort fällig. Der Anbieter ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung alle Lieferungen und Leistungen abzubrechen/einzustellen.


6.4 Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Auftraggeber jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung.


6.5 Der Anbieter behält sich ferne vor, weitere Leistungen nur dann zu erbringen, wenn alle offenen Rechnungen vom Auftraggeber beglichen worden sind.


7. Leistungserbringung / Leistungszeit


7.1 Termine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.


7.2 Nach Erbringung der Leistungen teilt der Anbieter dies dem Auftraggeber mit, der dann prüfen kann, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Der Anbieter ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt.


7.3 Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Auftraggeber die Erbringung Leistungen – und auch die Teilleistungen – zu bestätigen und/oder stillschweigend anzunehmen.


7.4 Erachtet der Auftraggeber die Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen dem Anbieter innerhalb einer Frist von drei (3) Tagen mitzuteilen.


7.5 Beanstandet der Auftraggeber die Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter hierzu innerhalb einer Woche Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.


7.6 Erfolgt keine Beanstandung oder kein Reaktion seitens des Auftraggebers innerhalb der oben genannten Frist, gelten die Leistungen des Anbieters als vertragsgemäß erbracht.


7.7 Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, witterungsbedingte Ausfälle, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


7.8 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber bei wiederkehrenden Leistungen nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird der Anbieter von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.


7.9 Sofern der Anbieter die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen.


8. Leistungsänderungen


8.1 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Anbieter äußern.


8.2 Der Anbieter prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird.


8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Anbieter dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.


8.4 Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.


8.5 Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.


9. Zusammenarbeit


9.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.


9.2 Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von kaltes und warmes Wasser, elektrische Energie für Licht und den Betrieb von elektrischen Geräten und Maschinen für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sowie abschließbare Abstellkammer sowie Umkleidemöglichkeiten für die Reinigungskräfte zur Verfügung.. Weitere Mitwirkungshandlungen werden in den Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Auftraggebern getroffen. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.


9.3 Der Auftraggeber wird des Weiteren zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.


10. Vertragsdauer und Kündigung


10.1 Der Vertrag beginnt mit dem Abschluss der Einzelvereinbarung es sei denn, es ist vertraglich ein anderer Beginn vereinbart worden.


10.2 Die Vertragslaufzeit für die Erbringung wiederkehrender Leistungen im Rahmen der Einzelvereinbarungen (Reinigungsverträge) ist auf ein (1) Jahr festgeschrieben. In den ersten drei Monaten (Probezeit) kann dieser Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen von beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jedoch automatisch um jeweils ein Jahr, wenn das der Vertrag nicht drei Monate vor dem Ende ines jeden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.


10.3. Im Falle der Erbringung von Einzelleistungen endet der Vertrag automatisch mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.


10.4 Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10.5 Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.


10.6 Ist demnach der Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung durch den Anbieter e.K. mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dem Anbieter steht in diesen Fall ggf. auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber in dem unter Ziffer 10.7 bezifferten Umfang zu.


10.7 Im Falle vorzeitiger unberechtigter Kündigung durch den Auftraggeber hat der Anbieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrages ab Kündigungszeitpunkt zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Dem Anbieter steht es frei, im Einzelfall einen höheren Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.


11. Haftung und Haftungsausschluss


11.1 Bei der Erbringung der Leistungen schuldet der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt.


11.2. Die Anbieterhaftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,


- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,


- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.


Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die versicherte Deckungssumme in Höhe von EUR 100.000 für Vermögensschäden und EUR 3.000.000 für Personen- und Sachschäden.


11.4. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


12. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung


12.1 Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.


12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.


12.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


13.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, Offenburg, Deutschland. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.


14. Schlussbestimmungen


14.1 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser AGB und/oder der Einzelvereinbarungen bedürfen der Textform.


14.2 Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Einzelvereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


14.3 Sollten die Parteien diese AGB und/oder die Einzelvereinbarungen in einer deutschen und einer anderssprachigen Fassung geschlossen haben, ist für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien allein die deutsche Fassung maßgeblich.